Sie führen ein mittleres oder kleines Unternehmen?
Sie führen einen Handwerksbetrieb?
Die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes Ende 2013 hatte es verdeutlicht. Arbeitgeber müssen psychische Belastungen bei der Arbeit in der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
Aber wie kann das in der Praxis umgesetzt werden?
Speziell für das Handwerk, kleinere und mittlere Betriebe biete ich Unterstützung bei der psychologischen Gefährdungsbeurteilung.
Gerne führen ich Ihre psychologische Gefährdungsbeurteilung durch:
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«Als ehemaliges Vorstandsmitglied der Unternehmerfrauen im Handwerk Bayern e.V. , zuständig für den Bereich Gesundheitsmanagement, weiß ich, worauf es in kleinen und mittleren Unternehmen ankommt.» Bis heute bin ich Mitglied bei den UFH in den Kreisen Ansbach und Ingolstadt Region 10.
www.unternehmerfrauen-bayern.de
Sonja Rüter
Mobil 0171 680 74 87