COACHING RÜTER - Es gibt IMMER eine CHANCE!

Honorar & Ablauf

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Ablauf

Das Erstgespräch (ca. 30-45 Min.) ist für Dich sowohl unverbindlich als auch kostenfrei.  Dabei hast Du die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen. Das Gespräch ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen und dient dazu festzustellen, ob Du Dich in dem gegebenen Rahmen wohl und angenommen fühlst. Wissenschaftlich belegt ist, dass dies ein ausschlaggebender Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie bzw. einer Beratung ist. Darüber hinaus klären wir Dein Anliegen, hören Deine Ziele und Wünsche. Du erhältst erste Einblicke in meine therapeutische Arbeitsweise und einen Ausblick über unsere Zusammenarbeit. Meine Intension ist es, Dir einerseits den vertrauensvollen Rahmen und andererseits den nötigen Abstand bei absoluter Diskretion zu bieten. Das ist die Basis mit und an sich zu arbeiten.

Mit der modernen und effizienten Kurzzeittherapie, hast Du die Chance Dein individuelles Veränderungspotential zu erkennen und dieses effizient in Deinem Alltag umzusetzen.

In jeder Sitzung erhältst Du Anregungen für den Alltag und „seelisches Werkzeug“ für schwierige Situationen.

Du integrierst neu erkannte Ressourcen. Diese etablierst Du als hilfreiche und stärkende Verhaltens, Denk- und Gefühlsmuster in Deinem Leben.

Im Regelfall kann ich Dir am Ende des Erstgespräches eine realistische Einschätzung geben, welchen zeitlichen und finanziellen Rahmen Du einkalkulieren kannst. Grundsätzlich haben sich Sitzungen in einem regelmäßigen Rhythmus bewährt. Je nach Anliegen und Bedarf des Einzelnen sind anfangs wöchentliche Sitzungen hilfreich. Später können die Sitzungen auch zwei- oder dreiwöchentlich stattfinden. Oft reichen bereits ein paar Stunden um entsprechende Veränderungen in die Wege zu leiten.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht (1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH); Artikel 3)


Honorar

Bei Therapie gilt:

Das Honorar ist im Anschluss der Sitzung zu entrichten, oder Du erhältst nach 2-3 Sitzungen eine Rechnung.

Bei online Beratungen und walk & talk Gesprächen ist das Honorar nach dem kostenfreien Erstgespräch (also vor den eigentlichen Beratungen) zu überweisen.

Erstgespräch

30-45 Minuten – honorarfrei 0€

Therapeutische Sitzung – online Beratung

60 Minuten – 90,00 €
Sozialtarif Psychotherapie – nach persönlicher Absprache
(Kontingent für Personen mit nachgewiesen geringem Einkommen )

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

Beratung & Coaching

60 Minuten

Seminar Tagespreise nach Anfrage: info@coaching-rueter.de
90 EUR

Terminabsage

Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei. Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.


Kostenerstattung

Selbstzahler

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Ihr Vorteil: Formalitäten spielen keine Rolle. Z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- Kranken- Zusatzversicherungen, oder auch wenn Du Dich für den Staatsdienst bewirbst, werden häufig Fragen zu früheren, oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Du entscheidest selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Deines Vertrauens. Selbstzahler genießen die absolute Diskretion einer Privatbehandlung, die weder bei der gesetzlichen Krankenkasse, noch z.B. einer Lebensversicherung aktenkundig wird.

Private Krankenversicherung

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informiere Dich bei Deiner Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind. Versicherte mit Krankenzusatzversicherung, die auch die Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt, können diese gegenüber Deiner Versicherung abrechnen.

Gesetzliche Krankenkasse

Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Die Kosten der Behandlung, als auch die Fahrtkosten zur Praxis können weiterhin als sog. „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden.

Finanzierung

hier: Therapiefinanzierung.de

 

Ich biete Behandlungen zum Sozialtarif an, bitte sprech mich persönlich an.

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